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   BFH, 10.02.1988 - II R 206/84   

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BFH, 10.02.1988 - II R 206/84 (https://dejure.org/1988,2502)
BFH, Entscheidung vom 10.02.1988 - II R 206/84 (https://dejure.org/1988,2502)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - II R 206/84 (https://dejure.org/1988,2502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 412
  • BB 1988, 1110
  • BStBl II 1988, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - II R 206/84
    Denn im Zeitpunkt der Erklärung der Kläger (15. Mai 1975) und des Erlasses des Nachfeststellungsbescheids (31. August 1976) war nach der Rechtsprechung des BFH und den einschlägigen Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder bewertungsrechtlich die Annahme zweier Wohnungen und damit der Grundstücksart Zweifamilienhaus auch dann möglich, wenn diese beiden Wohnungen nicht abgeschlossen waren (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, und Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 8. Aufl., § 75 BewG Anm. 29 und 51 ff.).

    Damit mußte sich jedenfalls vor Ergehen des Urteils in BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151 dem FA aus der Darstellung der Wohnfläche im Anerkennungsbescheid nicht eine weitere Sachverhaltsermittlung zur Klärung der Grundstücksart des Grundstücks der Kläger aufdrängen.

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - II R 206/84
    Diese zu § 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung - AO - entwickelte Rechtsprechung gilt auch im Bereich des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil vom 13. November 1985 II R 208/82 (BFHE 145, 487, 489, BStBl II 1986, 241) verwiesen.

    Der gegenteiligen Meinung von Friedl (Deutsches Steuerrecht - DStR - 1988, 98) folgt der Senat aus den Gründen seines Urteils in BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241 nicht.

  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - II R 206/84
    Dies könnte nur dann erforderlich werden, wenn die Erklärung des Steuerpflichtigen unvollständig oder widersprüchlich ist oder sich aus den sonst dem FA bekannten Umständen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung aufdrängen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht -

    Richtig ist, daß trotz nachträglichen Bekanntwerdens einer zur Steuererhöhung führenden Tatsache - hier gegeben - die Finanzbehörde einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht erlassen darf, wenn ihr die Tatsache infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht zunächst unbekannt geblieben ist, vorausgesetzt jedoch, der Steuerpflichtige hat die ihn treffende Mitwirkungspflicht in zumutbarem Umfang erfüllt (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, 336 f., BStBl II 1988, 115, und vom 10. Februar 1988 II R 206/84, BFHE 152, 412 f., BStBl II 1988, 482; vgl. auch Senat in BFH/NV 1987, 198).
  • FG München, 26.06.2009 - 8 K 1338/07

    Besteuerungszeitpunkt eines geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung darf die Finanzbehörde trotz nachträglichen Bekanntwerdens einer zur Steuererhöhung führenden Tatsache einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht erlassen, wenn ihr die Tatsache infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht zunächst unbekannt geblieben ist, vorausgesetzt jedoch, der Steuerpflichtige hat die ihn treffende Mitwirkungspflicht in zumutbarem Umfang erfüllt (BFH, Urteile vom 11. November 1987 I R 108/85, BFHE 151, 333, 336 f., BStBl II 1988, 115, und vom 10. Februar 1988 II R 206/84, BFHE 152, 412 f., BStBl II 1988, 482; 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BStBl II 1990, 249; Beschluss vom 30. Juni 2003 IX B 121/02 n.v).
  • BFH, 03.03.1993 - II R 34/91

    Bewertungsrechtliche Abgrenzung der Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhaus

    Keinesfalls hat das FA eine ihm obliegende Ermittlungspflicht schon dadurch verletzt, daß es vor dem Erlaß des ursprünglichen Bescheids keine Einsicht in die Bauakten genommen hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1988 II R 206/84, BFHE 152, 412, BStBl II 1988, 482).
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2001 - 12 K 166/01

    Nur gelegentlich aufgesuchte Räume in der Wohnung der Eltern im Inland als

    Nachdem die Klin ihren Antrag unter ihrer Anschrift im Inland unter Beifügung der Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts der Stadt ... vom 24. Juni 1997 gestellt hatte, in welcher ihr bescheinigt wurde, dort unter der Anschrift "..." auch wohnhaft zu sein waren für den Bekl keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen gegeben, zumal sich auch aus anderweitig bekannten Umständen Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben nicht aufdrängen mussten (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 II R 206/84, BStBl II 1988, 482 ).
  • BFH, 16.11.1989 - V R 169/84

    Anforderungen an die Änderung der ursprünglichen Umsatzsteuerbescheide - Prinzip

    Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen kann gleichwohl im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben eine Änderung unzulässig sein, wenn das erst nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache oder eines Beweismittels auf einer Verletzung der den Finanzbehörden obliegenden Ermittlungspflicht beruht, vorausgesetzt, daß der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang genügt hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 II R 206/84, unter 1, BFHE 152, 412, BStBl II 1988, 482, und vom 13. November 1985 II R 208/82, unter 1, BFHE 145, 487, BStBl II 1986, 241).
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